St. Peter und Paul
Pfarreiengemeinschaft Göggingen-Inningen
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Nutzungsvertrag für den Jugendkeller im Pfarr- und Jugendheim St. Peter und Paul Inningen
Nutzungsvertrag für den Jugendkeller im Jugendheim
zwischen
der Katholischen Kirchenstiftung St. Peter und Paul vertreten durch eine/n von der Orga-Runde bestimmte/n Beauftragte/n der Kath. Pfarrjugend St. Peter und Paul (im folgenden „Vermieterin“ genannt)
und
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Name, Vorname, Straße, Ort, Geburtsdatum (im Folgenden „Mieter“ genannt).
Die vertragsschließenden Parteien kommen überein:
1. Der Mieter erhält von der Vermieterin den Jugendkeller zum alleinigen Gebrauch.
im Zeitraum vom ___________ bis __________ überlassen.
Die vom Mieter geplante Veranstaltung findet am ________ von ______ bis _______ Uhr statt.
2. Dem Mieter wird die Haus- und Belegungsordnung in ihrer jeweils gültigen Version übergeben, sie ist Bestandteil des Vertrages.
3. Der Mieter bestätigt die Räume und die Einrichtung in ordnungsgemäßem Zustand erhalten zu haben.
Anzahl der Gläser:
Vor der Veranstaltung Nach der Veanstaltung
____ Weizengläser ____
____ ½ l Biergläser ____
____ 0,25 l Biergläser ____
____ Cocktailgläser ____
4. Glasbruch wird mit 1 € pro Glas berechnet-
5. Die Räume (Jugendkeller, WC, Gang, Treppe, Außenanlagen und Einrichtung) sind zum vereinbarten Zeitpunkt vom Mieter gereinigt wieder zu übergeben (siehe Checkliste).
6. Die Miete beträgt 80,00 € für Privatpersonen und 20,00 € für Mitglieder der Pfarrjugend und Ministranten.
7. Die Vermieterin bestätigt, vom Mieter 80,00 € (bzw. 20,00 €) Miete, sowie 50,00 € Kaution erhalten zu haben.
8. Die Kaution wird bei der ordnungsgemäßen Übergabe der Räumlichkeiten an den Vermieter vollständig wieder ausbezahlt.
Reinigungsarbeiten seitens der Vermieterin werden mit einem Stundensatz von 20,00 € pro Reinigungskraft berechnet und von der Kaution abgezogen. Weiterhin wird bei nicht erfolgter Müllentsorgung durch den Mieter eine Entsorgungspauschale von 20,00 € erhoben.
9. Der Mieter haftet in vollem Umfang für sämtliche Beschädigungen der Mietsache und des Inventars. Der Mieter haftet auch für Schäden, die von Teilnehmern der Veranstaltung verursacht wurden. Er stellt darüber hinaus die Vermieterin von sämtlichen Forderungen frei, die gegen diesen wegen möglicher Verstöße gegen die Benutzungsordnung und/oder das Jugendschutzgesetz erhoben werden.
10. Die Vermieterin schließt jede Haftung im Zusammenhang mit der oben genannten Veranstaltung aus.
11. Der Mieter trägt dafür Sorge, dass während der ganzen Veranstaltung immer eine verantwortliche Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, anwesend ist.
12. Die zur Durchführung der Veranstaltung notwendigen Genehmigungen sind vom Mieter selbst beizubringen.
13. Die Vermieterin behält sich die Wahrnehmung ihres Hausrechts vor.
14. Die Vermieterin ist berechtigt bei groben Verstößen gegen die vorgenannten Bedingungen, insbesondere Lärmbelästigung der Nachbarschaft, das Nutzungsverhältnis fristlos zu kündigen. Miete und Kaution werden in diesem Falle nicht erstattet.
15. Der Mieter erklärt haftpflichtversichert zu sein.
Augsburg-Inningen, den ___________________________
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Für die Vermieterin
Mieter (bei Minderjährigen Unterschrift eines Erziehungsberechtigten)